2. DRM ist eine cloudbasierte Software, bei der ein Händler im Rahmen eines sogenannten Dropshipping – Geschäfts die Möglichkeit hat, mit seinen Lieferanten in der Form zu kommunizieren, dass dieser seine aktuellen Lagerbestände in das DRM einpflegen kann. Der Händler kann damit auch mehrere Onlineshops und Angebote auf anderen Verkaufsplattformen wie bspw. Kaufland und eBay gleichzeitig verwalten. Über DRM besteht auch die Möglichkeit einer Anbindung zu weiteren ECommerce Automatisierungsdienstleistern wie z.B. LENGOW, welche Produkte automatisiert auf anderen Plattformen listet.
3. Die Software DRM ist modular aufgebaut. Im Einzelnen ergibt sich der Leistungsumfang der lizenzierten Software aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen lizenzierten Module.
4. Um die DRM Software nutzen zu können muss der Händler grundsätzlich einen Lizenzvertrag über die DRM Software Module „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ schließen. Die Nutzung der DRM Software Module „Kunden & Bestellungen“ und „Produkte“ erfolgt auf Basis einer Abrechnung nach Transaktion und Umsatz. Sodann besteht im Appstore die Möglichkeit entweder einzelne weitere DRM-Softwaremodule(im Folgenden: Weitere DRM Softwaremodule) zu einer Pauschallizenz oder alternativ einen Zugriff auf sämtliche weiteren DRM-Softwaremodule (im Folgenden DRM-Erweiterung) auf Basis einer Abrechnung nach Transaktion und Umsatz zu erwerben.
II. Lizenz und Lizenzgegenstand
1. DROPMATIX überlässt dem Händler ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer begrenztes Nutzungsrecht an der DRM Software für einen Arbeitsplatz (Lizenz). Weitere Arbeitsplätze erfordern zusätzliche Lizenzen).
2. Die Übermittlung der Daten vom DRM zu und von den Verkaufsplattformen und verbundenen Shops erfolgt nur bei solchen Systemen, bei denen der Händler sich zur Vermittlung registriert hat (sog. eigenständiger Partnervertrag) und die das DRM als Schnittstelle gemäß Leistungsbeschreibung unterstützt.
3. Das DRM sieht keine Funktionalität vor, die darauf gerichtet ist, Verpflichtungen wie bspw. Verhaltenskodizes von mit DRM verbundenen Onlineplattformen (Marktplätze) und Shop-Systemen (Onlineshops) einzuhalten oder dort entstehende Gebühren zu entrichten. Zudem enthält DRM keine Funktionalität, die die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität, der vom Händler übermittelten Daten überprüft.
4. Der Leistungsumfang kann entgegen der Beschreibung eingeschränkt sein, wenn die Technik der Drittsysteme nicht entsprechend ausgelegt ist.
III. Vertragsschluss
1. Voraussetzung für die Nutzung des DRM ist eine Anmeldung durch den Händler (Kundenaccount). Die Anmeldung erfolgt durch eine Registrierung auf der Website drm.software oder einer der gelabelten Registrierungsseiten. Zudem muss der Händler die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ aktivieren und hierfür eine Lizenz erworben haben, um entweder einzelne weitere DRM Softwaremodule oder das Modul DRM-Erweiterung nutzen zu können. Über die weiteren DRM Softwaremodule oder die alternative DRM-Erweiterung muss der Händler einen Lizenzvertrag im Appstore schließen, um dies nutzen zu können.
2. Der Lizenzvertrag über die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ sowie der DRM-Erweiterung kommt dadurch zu Stande, dass der Händler nach Auswahl der Internetmarktplätze und dem Import der angebotenen Produkte unter dem Modul „Produkte“, auf den Button BUY klickt.
3. Wenn der Händler anstatt der DRM-Erweiterung im Appstore einzelne weitere DRM-Softwaremodule erwerben möchte erklärt er durch Ausfüllen Bestellformulars im Appstore und der Betätigung des Buttons BUY gegenüber DROPMATIX verbindlich ein Nutzungsrecht an einzelnen im Appstore ausgewähltenweiteren DRM Softwaremodulenzu den unter drm.software dargestellten Tarifen und Laufzeiten, erwerben zu wollen.
4. Die Bestellformulare für die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ sowie die im Appstore angebotenen weiteren DRM Softwaremodule und die DRM-Erweiterung sind in den Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch verfügbar. Vor Versenden des Bestellformulars erscheinen alle Eingaben noch einmal in einem Bestätigungsfenster und können dort korrigiert werden.
5. Der Lizenzvertrag über die im Appstore angebotenen weiteren DRM Softwaremodule kommt wie folgt zustande:
a) Wenn der Händler die Zahlungsart PAYPAL, GIRO PAY, SOFORT ÜBERWEISUNG von Klarna oder eps-überweisung gewählt hat, kommt der Lizenzvertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an betreffenden Zahlungsdienstleister zustande.
b) Wenn der Händler die Zahlungsart „Kreditkarte“ gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
6. Der Händler kann die Bestellübersicht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ sowie die im Appstore angebotenen weiteren DRM Softwaremoduleund für die DRM-Erweiterung aufrufen und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext vom Verkäufer nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber dem Händler nicht zugänglich.
7. Der Eingang der Bestellung der DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ sowie der im Appstore angebotenen weiteren DRM Softwaremodule bzw. der DRM-Erweiterung und der Vertragsschluss werden dem Händler per E-Mail bestätigt.
8. Die Händler erhalten Zugangsdaten in Form eines Benutzernamen per Email und einen dynamisch erzeugten temporären Pin per Email.
IV. Testzeitraum der DRM Software
1. Mit Ausnahme der DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ hat der Händler die Möglichkeit alle oder einzelne der im Appstore, in Form von weiteren DRM Softwaremodulen oder der DRM-Erweiterung, angebotenen Anwendungen für 14 Tage kostenfrei zu testen. Es werden lediglich die über die Module „Kunden & Bestellungen“ sowie „Produkte“ durchgeführten Transaktionen abgerechnet Für den Testzeitraum gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit hierin nichts anderes bestimmt wird.
2. Der Testzeitraum endet nach 14 Tagen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
3. Nach Ablauf des Testzeitraums bietet DROPMATIX nicht die Möglichkeit an, dass der Händler seine mit dem betreffenden Kundenaccount verknüpften Daten sichern kann. Die im Testzeitraum eingestellten Daten sind aber verfügbar, wenn der Händler unter Verwendung seiner bei der Registrierung auf der Website dropmatix.com angegebenen Nutzerdaten einen Lizenzvertrag über die DRM Erweiterung oder einzelne weitere DRM Softwaremodule schließt. Bei Deaktivierung des Kundenaccounts werden die im Testzeitraum eingestellten Daten gelöscht, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein entgeltpflichtiger Lizenzvertrag geschlossen wird.
V. Abonnement von Beta-Services
1. Bestimmte DRM Softwaremodule können als geschlossene oder offene Beta-Services ("Beta-Service" bzw. “Beta-Services”) angeboten werden, die zu Test- und Bewertungszwecken dienen.
2. Der Händler stimmt zu, dass die Festlegung des Zeitraums zum Testen und Bewerten der Beta-Services im alleinigen Ermessen von DROPMATIX liegt. DROPMATIX ist der alleinige Entscheidungsträger bei der Bestimmung über den Erfolg des Tests und der Entscheidung, ob die Beta-Services nachfolgend als kommerzielle Services angeboten werden. Die Teilnahme an einem Beta-Service verpflichtet den Händler nicht zum Abschluss eines Abonnements oder zur Nutzung eines zahlungspflichtigen Services. DROPMATIX behält sich das Recht vor, Beta-Services mit oder ohne Ankündigung jederzeit und von Zeit zu Zeit vorübergehend oder dauerhaft ganz oder teilweise einzustellen.
3. Der Händler stimmt zu, dass DROPMATIX nicht für Schäden haftbar ist, die durch die Änderung, Aussetzung oder Einstellung eines Beta-Services aus einem beliebigen Grund entstanden sind.
VI. Identifikation und Authentifikation
1. Die übermittelten Zugangsdaten zur DRM-Nutzung dienen der Identifikation und Authentifikation. Dem Händler ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten unberechtigten Dritten zu überlassen.
2. Der Händler muss dann seinen Benutzernamen und dynamisch erzeugten temporären Pin auf der Website drm.software eingeben, um sich zu authentifizieren und sich in seinem Kundenaccount einzuloggen.
3. DROPMATIX haftet nicht für Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten entstehen.
VII. Tarif und Tarifwechsel
1. Die Lizenzgebühr für die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und für die DRM-Erweiterung werden auf Transaktionsbasis und auf Umsatzbasis abgerechnet. Es gelten die in dem für die Aktvierung des betreffenden Moduls vorgesehenen Registrierungsformulars aufgeführten Tarife.
2. Im Übrigen gelten jeweils die in dem Appstore aufgeführten Tarife. Die jeweiligen Tarife inkludieren die, in dem jeweils im Appstore beschriebene Anzahl an Artikel Uploads und Bestellimporten (Inklusiv Transfers), sowie die anfallenden Gebühren für Einzel-Artikel-Uploads und Bestellimporte bei Überschreiten der vorgesehenen Anzahl an Inklusiv-Transfers.
4. Ein vom Händler gewünschter Tarifwechsel in einen höheren Tarif oder Hinzufügen weiterer Online-Verkaufsplattformen kann jederzeit im laufenden Monat mit Rückwirkung zu Beginn des laufenden Kalendermonats erfolgen. Eine Tarifanpassung ist maximal einmal je Abrechnungsmonat möglich.
5. Ein Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif ist bei einer zwölfmonatigen Vertragslaufzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Vertragsmonats und bei einer monatlichen Vertragslaufzeit zum Ende des folgenden Vertragsmonats möglich.
6. Im Falle, dass der Händler, an den bereits einzelne weitere DRM Softwaremodule lizenziert sind, im Appstore die DRM-Erweiterung erwirbt, werden die Lizenzen über die bereits lizenzierten weiteren DRM Softwaremodule nach Maßgabe der hierin geregelten Kündigungsfristen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet.
7. Der Tarifwechsel kann vom Händler über seinen Kunden-Login, aber auch per E-Mail beantragt werden.
VIII. Fälligkeit, Zahlungsabwicklung und Verzug
1. Die monatliche Abrechnung der Transaktionsgebühr und Umsatzbeteiligung erfolgt immer zum Ende des laufenden Kalendermonats und wird mit Zugang der Rechnung fällig. Dies gilt gleichermaßen bei Verlängerungen der Laufzeit.
2. Die Abrechnung der Transaktionsgebühren und der Umsatzbeteiligung gilt sowohl für sämtliche über das DRM gelistete Waren als auch für Waren, die manuell auf den betreffenden Marktplätzen und/oder Onlineshops gelistet wurden, wenn zur Übertragung und/oder Abrechnung der Verkäufe und/oder Lieferung dieser Waren, die DRM Softwaremodule benutzt wurden.
3. Soweit die Händler ihre Verkäufe in anderen Währungen als Euro abwickeln, ist bei der monatlichen Abrechnung der Umsatzbeteiligung der Tageseurokurs, wie er von der der Europäischen Zentralbank (https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html) angegeben wird, am Tag bzw. den Tagen des Abschlusses bzw. der Abschlüsse der betreffenden Kaufverträge mit den Kunden des Händlers maßgeblich.
4. Sofern der Händler im Appstore einzelne weitere DRM-Softwaremodule erworben hat, wird der Monatsbeitrag bei einer gewählten Laufzeit von einem Monat und der 12-Monatbeitrag bei einer Laufzeit von 12 Monaten, jeweils immer zu Beginn des ersten Vertragsmonats fällig, das heißt dem Tag, zu dem die jeweilige Vertragslaufzeit beginnt. Bei Verlängerung der Laufzeit wird der zu zahlende Betrag jeweils am ersten Tag des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.
5. Die Rechnungen werden ausschließlich als PDF-Datei in elektronischer Form an die vom Händler angegebene E-Mail-Adresse versandt.
6. Entstehende Bankgebühren durch Rücklastschriften, gleich welcher Art, werden dem Händlern pauschal mit 10 EUR in Rechnung gestellt.
7. Die Rechnung gilt als anerkannt, wenn keine Einwände innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber DROPMATIX geltend gemacht werden.
8. Berechtigte Einwände in der Rechnung werden dem Händler gutgeschrieben oder mit folgenden Gebühren verrechnet.
9. Eine Aufrechnung von Forderungen von DROPMATIX durch den Händler kann nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen oder nach Maßgabe der Klausel VIII Abs. 12 erfolgen.
10. Wird der fällige Monatsbetrag bzw. 12-Monatsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Beginn der Vertragslaufzeit bzw. dem Beginn des Verlängerungszeitraums gezahlt und/oder werden die auf Transaktionsbasis und auf Umsatzbasis abgerechneten Gebühren nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung gezahlt, ist DROPMATIX berechtigt, weitere Leistungen einzustellen und sämtliche Schnittstellen zu sperren, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
11. Für den auf Umsatzbasis basierenden Gebührenanteil gilt, dass dieser bei Testbestellungen nicht anfällt und für Einnahmen nicht anfällt, für die eine Gutschrift erteilt, weil der betreffende Kauf widerrufen oder aus anderen Gründen rückabgewickelt wurde. Wenn der Händler allerdings die Testbestellung nicht als solche kennzeichnet und/oder Gutschriften für rückabgewickelte Käufe nicht oder fehlerhaft erstellt und es hierdurch zu einer fehlerhaften Rechnungstellung durch DROPMATIX, hat der Händler für die Korrektur der Abrechnung eine Bearbeitungsgebühr von 25% der beanstandeten Rechnungsposition jedoch maximal 5 EUR je beanstandeter Rechnungsposition an DROPMATIX zu entrichten.
12. Sollte eine Abrechnung zum Ende eines Kalendermonats einen Saldo zu Gunsten des Händlers ergeben, weil bereits an DROPMATIX gezahlte Gebühren zurückzuerstatten sind, da bspw. die Kunden des Händlers die betreffenden Käufe widerrufen oder zurückabgewickelt haben, so wird dieses Guthaben spätestens mit Ablauf des auf die Abrechnung folgenden Kalendermonats dem Händler erstattet, sofern es nicht zu diesem Zeitpunkt mit Forderungen von DROPMATIX gegen den Händler verrechnet werden kann. Das Guthaben ist sofort zu erstatten, wenn im Zeitpunkt der Abrechnung keine Forderungen von DROPMATIX mehr bestehen und das Vertragsverhältnisse über die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ sowie für die DRM-Erweiterung beendet sind.
13. Zur Überprüfung der auf Umsatzbasis abgerechneten Gebühren verpflichtet sich der HÄNDLER, über den Verkauf seiner Produkte unter Verwendung der DRM Softwaremodule bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Ende dieses Vertrages vollständig und korrekt Bücher zu führen sowie diese zu verwahren. Während des gleichen Zeitraums hat DROPMATIX das Recht, diese Bücher in angemessenen Abständen durch einen unabhängigen, auch DROPMATIX gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer auf Übereinstimmung mit den monatlichen Abrechnungen prüfen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt DROPMATIX, es sei denn, dass sich bei der Prüfung herausstellt, dass die erteilten Abrechnungen Abweichungen zum Nachteil von DROPMATIX in Höhe von mehr als 1% der für den Prüfungszeitraum geschuldeten Umsatzbeteiligung enthielten. In diesem Fall trägt der HÄNDLER die Kosten.
14. Alle Preise verstehen sich netto und zzgl. gültiger Umsatzsteuer.
IX. Pflichten und Obliegenheiten des Händlern
1. Der Händler hat DROPMATIX bei Veränderung seiner bei Anmeldung hinterlegter Daten unverzüglich zu informieren und die neuen Daten in seinem Kundenaccount oder per E-Mail bekannt zu geben.
2. Der Händler verpflichtet sich, über das DRM keine strafrechtlich relevanten Inhalte zu übermitteln, oder Rechte Dritter zu verletzen.
3. Der Händler hat nach jedem Zugriff auf sein Kundenaccount ein Backup seiner Daten zu erstellen.
4. Etwaige Mängel hat der Händler unverzüglich anzuzeigen und DROPMATIX bei der Mängelanalyse und Mängelbeseitigung in angemessener Weise zu unterstützen.
5. Der Händler verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf das DRM und verpflichtet auch seine angestellten und freien Mitarbeiter und sonstigen Dienstleister zur Einhaltung dieser Pflicht.
6. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität sämtlicher vom Händler übermittelter und verwendeter Daten, insbesondere der Produkte, Preise, Preisgrenzen und Preiskalkulationen, ist ausschließlich der Händler selbst verantwortlich.
7. Die Abwicklung und ggf. Rückabwicklung der auf den Handelsplattformen geschlossenen Verträge ist alleinige Angelegenheit des Händlers.
X. Laufzeit des Vertrages, Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag des Zugangs der Zugangsdaten für den Kundenaccount.
2. Ordentliche Kündigung und Kündigungsfristen, der über den Appstore erworbenen einzelnen weiteren DRM Softwaremodule:
a. Es gelten folgende Kündigungsfristen:
aa. Bei einer gewählten Laufzeit von einem Monat kann der Vertrag jeweils zum Ende des folgenden Vertragsmonats gekündigt werden.
bb. Bei einer gewählten Laufzeit von zwölf 12 Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des 12. Monats nach Beginn der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
b. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht wirksam zum Vertragsende gekündigt wird.
c. Die Kündigung kann vom Händler über seinen Kundenaccount, aber auch über E-Mail gegenüber DROPMATIX ausgesprochen werden.
d. Um ungewollte Löschungen zu vermeiden, erhält der Händler nach Eingang der Kündigung einen Hinweis per E-Mail, dass die Kündigung zur Löschung der über das DRM in die Shops eingestellten Produkte und den mit dem Kundenaccount verknüpften Daten führt. Der Händler muss per Email oder einen Link bestätigen, dass die über das DRM in die Shops eingestellten Produkte und die verknüpften Daten gelöscht werden, damit die Kündigung wirksam wird.
e. Soweit der Händler selbst zur Löschung von Produktangeboten auf mit dem DRM verknüpften Plattformen verpflichtet ist gilt die Kündigung als zurückgenommen, wenn die über das DRM auf Onlineshops und Marktplätzen eigestellten Produkte nicht einer Frist von 7 Tagen von den Onlineshops oder Marktplätzen gelöscht werden.
3 Laufzeit, Kündigung und Vertragsabwicklung des Vertrages über die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“:
a. Das Vertragsverhältnis über die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ sowie die DRM-Erweiterung endet
- mit Deaktivierung Kundenaccounts bei Inaktivität von 120 Tagen in der Form, dass innerhalb dieses Zeitraums keine kostenpflichtigen Transkationen über die lizenzierten Softwaremodule stattgefunden haben und an den Händler kein sonstiges im Appstore angebotenes weiteres DRM Softwaremodul zu einer monatlichen oder jährlichen Pauschalgebühr lizenziert wurde, oder
- durch Kündigung und Deaktivierung des Kundenaccounts seitens des Händlers mit sofortiger Wirkung, sofern kein Lizenzvertrag über die im Appstore angebotenen weiteren DRM Softwaremodule zu einer monatlichen oder jährlichen Pauschalgebühr abgeschlossen wurde bzw. noch nicht entsprechend hierin vorgesehenen Regeln beendet wurde oder
- durch Kündigung sämtlicher über den Appstore lizenzierten weiteren DRM Softwaremodule, die zu einer monatlichen oder jährlichen Pauschalgebühr, abgeschlossen wurden, nach Maßgabe diese Geschäftsbedingungen und vor dem Tag der Kündigung, der Kundenaccount 120 Tage inaktiv war und zwar in der Form, dass innerhalb dieses Zeitraums keine kostenpflichtigen Transkationen über die lizenzierten Softwaremodule stattgefunden haben.
d. Die Kündigung des Vertrages über die DRM Softwaremodule „Kunden & Bestellungen“, „Produkte“ und „Lieferanten“ und Deaktivierung des Kundenaccounts berühren nicht die Ansprüche von DROPMATIX gegen die Händler wegen bereits durchgeführter Transaktionen.
e. Bei Deaktivierung des Kundenaccounts werden sämtliche in den Kundenaccount eingestellten Daten gelöscht.
f. Im Übrigen gelten die untenstehenden Vorschriften.
4. Außerordentliche Kündigung
DROPMATIX kann den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn
a. der Händler mit der Zahlung von mehr als mehr zwei Monatsgebühren in Verzug ist, mit der 12-Monatsgebühr zwei Monate in Verzug gerät und/oder mit den abgerechneten Transaktionsgebühren und/oder Umsatzbeteiligung einen Monat in Verzug ist.
b. der Kundenaccount für einen Zeitraum von 120 Tagen inaktiv war, in der Form dass innerhalb dieses Zeitraums keine kostenpflichtigen Transkationen über die lizenzierten Softwaremodule stattgefunden haben und an den Händler kein sonstiges im Appstore angebotenes weiteres DRM Softwaremodul zu einer monatlichen oder jährlichen Pauschalgebühr lizenziert wurde. In diesem Fall wird der Kundenaccount mit der Kündigung deaktiviert.
5. Vertragsabwicklung bei Kündigung bei über die im Appstore erworbenen weiteren DRM-Softwaremodulen sowie bei Kündigung der DRM-Erweiterung
a. Zum Ende des Vertragsverhältnisses werden sowohl die über das DRM auf entsprechende Marketplaces und Shops eingestellten Produkte aus den Marktplaces und Shops als auch alle mit dem betreffenden Kundenaccount verknüpften Daten gelöscht. Im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch DROPMATIXhat der Händler ab Zugang der Kündigung eine Frist von 7 Tagen seine mit dem betreffenden Kundenaccount verknüpften Daten zu sichern.
b. Sollte DROPMATIX keinen Zugang mehr zum Löschen über das DRM auf entsprechende Marketplaces und Shops eingestellten Produkte haben, ist der Händler verpflichtet, diese Bestände bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aus dem jeweiligen Marketplace sowie Shops zu entfernen. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch DROPMATIXDROPMATIXhat der Händler ab Zugang der Kündigung eine Frist von 7 Tagen über das DRM auf entsprechende Marketplaces und Shops eingestellte Produkte zu löschen.
c. Zwei Wochen nach Beendigung des Vertrages (etwa aufgrund von Kündigung oder mangels Verlängerung) kann DROPMATIX sämtliche Daten des Händlers löschen und den Kundenaccount deaktivieren.
XI. Datenschutz, Datenverarbeitung
1. Über die Software DRM werden von DROPMATIX personenbezogene Daten der Händlern und Lieferanten der Händler erhoben. Auf Verlangen des Händlers wird DROPMATIX eine DSGVO konforme Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
2. DROPMATIX ist berechtigt, Inhalte des Accounts ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der Services an den Händler abzurufen, zu kopieren, zu verteilen, zu speichern, zu übertragen, neu zu formatieren, öffentlich anzuzeigen und öffentlich auszuführen.
3. Der Händler willigt ein, dass DROPMATIX Zahlen wie Gesamtumsatz, durchschnittlicher Verkaufspreis, Anzahl der Bestellungen, Verkaufter Artikel und Menge etc. – jedoch ohne Kundendaten wie Adresse oder Mailadresse - anonymisiert für statistische interne Zwecke auswerten darf. Auf Grundlage dieser Angaben ist es DROPMATIX möglich, das Angebot weiter zu verbessern.
XII. Softwareaktualisierung
1. Bei Änderung der über DRM angebundenen Drittsysteme oder bei Gesetzesänderungen, die Anpassungen erforderlich machen um das DRM lauffähig und rechtskonform zu halten oder um den Marktbedürfnissen Rechnung zu tragen, behält sich DROPMATIX vor, Aufwandspauschalen von maximal 180,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Jahr und pro angebundenem Marktplatz zu berechnen.
2. Der Händler kann für den Fall, wenn Anpassungen zu einer geänderten Technik nicht innerhalb von einem Monat von DROPMATIX bereitgestellt werden, den Vertrag zum Ende des Kalendermonats kündigen, der auf den Monat folgt, in dem die Änderungen vom Drittanbieter veröffentlicht wurden.
XIII. Gewährleistung, Haftung
1. DROPMATIX gewährleistet die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der DRM Software während der Vertragslaufzeit sowie, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. DROPMATIX wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der DRM Software in angemessener Zeit beseitigen.
2. DROPMATIX haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. DROPMATIX haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten haftet DROPMATIX jedoch nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von DROPMATIX wirkt auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer ausdrücklichen Garantieübernahme. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten ist.
3. Der Händler hält sein Shopsystem stets auf dem aktuellen Stand. Er wird sämtliche Updates durchführen. Vorstehende Gewährleistungs- und Haftungsregeln gelten nicht, wenn der Mangel seine Ursache darin hat, dass das Shopsystem des Händlers nicht den aktuellen Systemanforderungen entspricht.
XIV. Änderung der AGB und Tarife
1. Sollten wirtschaftliche oder rechtliche Gründe dies erfordern, ist DROPMATIX berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen erfolgen unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien und werden dem Händler unverzüglich elektronisch per Email oder in seinem Kundenaccount mitgeteilt. Der Händler hat die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung zu zum Ende des laufenden Kalendermonats zu kündigen.
2. DROPMATIX behält sich ferner das Recht vor, jederzeit die Tarife anzupassen oder für bislang kostenlose Services Gebührenverlangen (Tarifänderung). Im Fall einer Tarifänderung wird DROPMATIX den Händlern hierüber binnen vier Wochen vor Wirksamwerden der Tarifänderung elektronisch per Email oder in seinem Kundenaccount informieren. Der Händler hat das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung der Tarifänderung zum Monatsende zu kündigen.
3. Macht der Händler von diesem außerordentlichen Kündigungsrechten keinen Gebrauch, gilt die Tarifänderung bzw. Änderung der AGB als vereinbart.
4. DROPMATIX behält sich ferner das Recht vor, jederzeit neue Leistungen optional anzubieten oder bestehende Leistungspakete anzupassen. Sofern daraus keine Preiserhöhung resultiert, verstehen sich zusätzliche kostenlose Features als angenommen.
5. Das DRM versteht sich als Cloudlösung, es wird daher stets immer die aktuellste Version ausgespielt. Für ein Update bedarf es keiner expliziten Zustimmung eines einzelnen Händlers. DROPMATIX ist berechtigt, den Inhalt der Leistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen.
XV Angebote von DROPMATIX
DROPMATIX prüft über die EAN/GTIN/ISBN die Einkaufspreise der in das DRM durch den Händler eingestellten Warenbestände, die der Händler von Dritten bezieht. Soweit die Prüfung ergibt, dass eine Ware von einem Lieferanten von DROPMATIX zu einem günstigeren Einkaufspreis über den von DROPMATIX betriebenen DROPMATIX MARKETPLACE erworben werden kann, übermittelt DROPMATIX einen Hinweis über den günstigeren Einkaufspreis an den Händler.
Soweit der Händler diese Überprüfung seiner Einkaufspreise nicht wünscht, kann er unter der E-Mail Adresse hola@dropmatix.com oder in den Einstellungen unter Profil > Verträge der Überprüfung widersprechen.
XV. Schlussbestimmungen
1. Individuelle Vereinbarungen, die diese AGB ändern oder abbedingen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
2. Diesen AGB widersprechende AGB werden durch DROPMATIX nicht angenommen.
3. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, bzw. des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von DROPMATIX SYSTEMA SL. Dasselbe gilt, wenn der Händler keinen allgemeinen Gerichtsstand in Spanien hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.